Hintergrund

Im Juli 2020 erfuhren wir, dass die Röblinsee GmbH eine riesige Betonschwimmsteganlage am südlichen Ufer des Fürstenberger Röblinsees errichten möchte. Sie hat die Genehmigung durch eine Klage erreicht, die sie 2015 einreichte. Sie reichte sie ein, obwohl es zahlreiche Proteste gegen die geplante Riesensteganlage gegeben hat. Der Erteilung dieser Genehmigung hatten damals die Bevölkerung, Behörden, Stadtverwaltung Fürstenberg/Havel und Umweltverbände widersprochen. In 2020 gewann die Röblinsee GmbH in einer höheren Instanz den Prozess. Damit wurde ihr quasi eine Baugenehmigung erteilt.

Mehrere Personen haben dagegen Widersprüche beim Landkreis Oberhavel eingereicht. Auch die Stadt – vertreten durch den Bürgermeister Herrn Philipp – und der Landesverband Brandenburg vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) sind diesen rechtlichen Schritt gegangen.

Diese Widersprüche sind inzwischen alle abgelehnt worden. Daraufhin haben sowohl der BUND, als auch die Stadt und Privatpersonen Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam eingelegt.

Bei diesem Strang unserer rechtlichen Auseinandersetzung mit der Röblinsee GmbH (RöG) und dem Landkreis Oberhavel blieb es leider nicht.

Sondern die RöG beantragte im Sommer 2020 beim Landkreis Oberhavel eine sogenannte sofortige Vollziehung. Sie wollten vom Landkreis eine Anordnung erhalten, dass sie den Beschluss zum Bau des Riesenstegs vollziehen müssen. Im Oktober 2020 erfüllte ihnen der Landkreis diesen Wunsch und ordnete die sofortige Vollziehung an.

Der BUND beantragte deshalb im November 2020 die Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht Potsdam (VG). Im Dezember 2020 wies das Gericht den Widerspruch ab. Im Januar 2021 hat dann der BUND die Klage erhoben. Im Februar lehnte das Verwaltungsgericht einen Antrag auf Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung ab. Da gab es Gegenwehr!

Im März passierten sechs bedeutsame Schritte:
Der BUND erhob eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg (OVG). Damit nicht mit dem Bau des Riesenstegs begonnen werden konnte, stellte der vom BUND beauftragte Rechtsanwalt einen Eilantrag. Fünf Tage später fanden eine Biologin und Umwelttaucherin mit Kollegen besonders geschützte Muschelarten im See, da wo der Riesensteg gebaut werden sollte. Zum Schutz dieser Muscheln beantragte der BUND eine Zwischenverfügung . Daraufhin erließ das OVG eine Zwischenverfügung.

Einen Tag später geschahen seltsame Dinge auf den bereits vorhandenen Stegen und im Bereich des geplanten Riesenstegs. Taucher entfernten Muscheln vom Seeboden und ließen sie auf dem Steg liegen. Zeugen riefen beim Ordnungsamt an. Was war das? Was hatte die RöG vor? Eine Vertreterin des Ordnungsamts protokollierte das Geschehen. Sie war in Begleitung von Polizisten zum Röblinsee gekommen. Am darauf folgenden Tag stellte das OVG die aufschiebende Wirkung der Klage von der Stadt wieder her. Damit ist mindestens in dieser Saison kein Bau des Riesenstegs zu erwarten.

Die RöG hätte zwischen dem 23.2.2021 und dem 17.3.2021 den Steg bauen dürfen – also etwas länger als 3 Wochen bestand diese Möglichkeit. Sowohl der BUND als auch engagierte Leute aus Fürstenberg und die Vertretung der Stadt – der Bürgermeister und Stadtverordnete – haben dies verhindert!